Kehricht

Betreuungsgutscheine

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab dem 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.ch beantragen.

Anspruch auf Betreuungsgutscheine bis Haushaltseinkommen von 120'000 Franken
Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Antrag über Onlineschalter stellen
Eltern reichen ihr Gesuch neu über den kantonalen Onlineschalter my.lu.ch ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass die Wohngemeinde das Gesuch effizient bearbeiten und den Anspruch rasch prüfen kann.

Wohngemeinde prüft und stellt Gutschein aus
Die Wohngemeinde prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Wohngemeinde den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend informiert die Wohngemeinde die Eltern über den Entscheid.

Typ
Name
Grösse