WAS - Prämienverbilligung 2027
Anmeldung
Die Frist für die Anmeldung endet am 31. Oktober 2026. Bei einer Anmeldung während dem laufenden Jahr 2027 beginnt der Anspruch erst im Monat nach der Anmeldung.
Die Anmeldung ist online unter ipv.was-luzern.ch möglich. Sie kann aber auch bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Stichtag
Relevant sind die persönlichen und familiären Verhältnisse (z.B. Zivilstand) am 1. November 2026.
Anspruch
Anspruch auf Prämienverbilligung hat nur wer am 1. Januar 2027 im Kanton Luzern wohnt (Wohnsitz), wer eine Krankenversicherung hat und wer in bescheidenen Verhältnissen lebt. Das heisst, die Krankenkassenprämien sind höher als ein bestimmter Prozentsatz des massgebenden Einkommens.
Weitere Infos finden Sie im Merkblatt PV 2027.
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