Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB) in Zell und Umgebung | Kanton Luzern

Umgang mit Laubholz aus den Zonen mit ALB-Befall Im Gemeindegebiet Zell wurde im August 2022 der Schädling «Asiatischer Laubholz-bockkäfer (ALB)» entdeckt. Verschiedene Massnahmen wurden getroffen, um ihn zu bekämpfen. Ein besonderes Augenmerk gilt jetzt der korrekten Deponierung von Schnittgut aus dem abgegrenzten Gebiet.

Grundsätzlich ist es das ganze Jahr über verboten, Laubbäume, die vom ALB befallen sind oder potenziell befallen werden können, aus dem abgegrenzten ALB-Gebiet zu transportiert. So kann eine Weiterverbreitung des ALB verhindert werden.

Liegt ein Grundstück angrenzend zu Zell und in der ALB-Zone, so muss das Schnittgut von Laubgehölzen auf dem betroffenen Grundstück gelagert und darf keinesfalls wegtransportiert werden. Das Schnittgut darf auch nicht zur nächsten Grüngutsammelstelle gebracht oder in den Kehricht gelangen. Diese Massnahme gilt während der Vegetationszeit von 1. April bis 30. November.

Ausnahmen können nur erteilt werden, wenn eine Massnahme dringend notwendig ist. In diesem Fall ist vorab mit dem Bauamt Zell Kontakt aufzunehmen

(bauamt@zell-lu.ch / 041 989 81 08). Die Situation wird jeweils vor Ort beurteilt und das Vorgehen besprochen.

Das Grundstück liegt ausserhalb der ALB-Zonen

Liegt das Grundstück ausserhalb des abgegrenzten Gebietes, kann Schnittgut ganz normal bei der Grüngutsammelstelle abgegeben werden.

Unter lawa.lu.ch finden Sie die Karte mit den Zonen des abgegrenzten ALB-Gebietes und weitere Informationen.

ALB Zonierung neu ab 28.08.2023

Plakat Grüngutsammelstelle

Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)