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der Ersatzwahl des Gemeindepräsidenten für den Rest der Amtsdauer 2008 - 2012
Der Gemeinderat von Fischbach, gestützt auf die Bestimmungen des Stimmrechtsgesetzes und § 22 der Gemeindeordnung Fischbach, beschliesst:
Am Sonntag, 24. Oktober 2010 findet unter Vorbehalt einer stillen Wahl, in der Gemeinde Fischbach die Ersatzwahl des Gemeindepräsidenten an der Urne statt.
- Der Gemeindepräsident kann in stiller Wahl gewählt werden.
- Wahlvorschläge für die stille Wahl müssen bis Montag, 6. September 2010, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Fischbach eintreffen.
- Die Wahlvorschläge sind durch mindestens 10 Stimmberechtigte zu unterzeichnen. Auf den Wahlvorschlägen sind sowohl für die Vorgeschlagenen wie für die Unterzeichner folgende Angaben zu machen: Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Wohnort und Adresse.
- Die Vorgeschlagenen haben schriftlich und unwiderruflich zu erklären, dass sie eine Wahl annehmen. Diese Erklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen, ansonsten fallen die Vorgeschlagenen für eine stille Wahl ausser Betracht.
- Wird auf den bereinigten Wahlvorschlägen höchstens ein wählbarer Kandidat/ eine wählbare Kandidatin vorgeschlagen, so ist der/die Vorgeschlagene unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden in stiller Wahl gewählt.
Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der stillen Wahl in einem Protokoll fest und gibt es öffentlich bekannt. Falls die Vakanz in stiller Wahl besetzt werden kann, wird die Urnenwahl abgesagt.
- Für den Fall einer Urnenwahl wird der Gemeinderat nach Massgabe des Stimmrechtsgesetzes die nötigen Vorkehren für die Durchführung der Urnenwahl treffen.
- Diese Anordnung wird durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht, auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet sowie der CVP und FDP Fischbach zugestellt.
Fischbach, 23. Juni 2010
Gemeinde Fischbach
Gemeinderat
Alois Bürli Monika Lustenberger Aregger Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin
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