| Steuerregisterauflage 2007 der selbständig Erwerbenden |
| Steuerregisterauflage 2008 der unselbständig Erwerbenden |
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| Die bereinigten Steuerregister der Gemeinde Fischbach liegen nach § 160 Abs. 2 Steuergesetz (StG) auf der Gemeindeverwaltung während 20 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. |
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| Innert dieser Frist kann gegen die Veranlagung Dritter, gestützt auf § 161 Abs. 1 StG, bei der Gemeindekanzlei zuhanden der Veranlagungsbehörde schriftlich Einsprache erhofen werden. Auf Einsprachen allgemeiner Art und ohne Begründung der gestellten Anträge kann nicht eingetreten werden. |