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Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Wahlzettel in das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und kleben Sie dieses zu. Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich auf der Vorderseite. Legen Sie das amtliche Stimm- und Wahlkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Fensterkuvert, in welchem Sie das Wahlmaterial erhalten haben. Das Fensterkuvert kann:
verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden
am Schalter der Gemeindverwaltung abgegeben werden
in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung geworfen werden
im Urnenbüro abgegeben werden
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