Momentaner Stand der Dinge

Während der öffentlichen Auflage sind 17 Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat diese ohne vorherige Prüfung an die Gesuchstellerin, die Dienststelle Immobilien, und an die Grundeigentümerfamilie Ottiger zugestellt. Diese haben nun bis Mitte Februar Zeit, ihre Stellungnahmen dazu abzugeben.  

Der Gemeinderat hat einmal mehr beim Kanton interveniert. In seiner Stellungnahme zum Baugesuch hat der Gemeinderat festgehalten, dass der geplante Umbau/Umnutzung in ein Asylzentrum in der Landwirtschaftszone klarerweise nicht zonenkonform ist und dass dafür keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG erteilt werden kann. 

 

Richtigstellung zum Leserbrief des Gegenkomitees vom 05.01.2012:

Im erwähnten Leserbrief wird dem Gemeinderat unterstellt, er habe für die Wahrung seiner Interessen einen fragwürdigen Juristen beauftragt. Dieser sei befangen, da er als zweites Standbein beim Kanton Luzern als Lehrperson beschäftigt sei. Weiter wird kritisiert, dass die öffentliche Auflage des Baugesuchs während der Weihnachtsferien erfolgt sei.  

Der Gemeinderat stellt klar, dass der zugezogene Rechtsanwalt nicht beim Kanton beschäftigt ist. Dr. Bieri ist beim Schweiz. Baumeisterverband im Campus Sursee als Dozent beschäftigt. Diese Ausbildungsstätte ist eine private Stiftung des Schweiz. Baumeisterverbandes und hat nichts mit dem Kanton Luzern zu tun. 

Die Unterstellung im Leserbrief, wonach das Baugesuch extra während der Weihnachtsfeiertage öffentlich aufgelegt wurde, ist schlicht falsch. Gemäss Planungs- und Baugesetz muss das Baubewilligungsverfahren umgehend eingeleitet werden, wenn die Bauakten vollständig sind.  

Alles in allen wünscht sich der Gemeinderat vom Komitee Fairness im Umgang miteinander. Eine kritische Haltung ist berechtigt, abgelehnt werden aber Falschbehauptungen und haltlose Unterstellungen.


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