Asylzentrum Mettmenegg

Mit der Reduktion der Anzahl Asylbewerber auf 25 bis 35 Personen kommt der Kanton den Forderungen der Gemeinde entgegen. Der Gemeinderat muss diesen Entscheid der Regierung in der vorliegenden Form akzeptieren.
Sobald das Baugesuch für den Umbau der Mettmengg vorliegt, wird das ordentliche Baubewilligungsverfahren in Gang gesetzt. Dabei wird der Gemeinderat insbesondere die Zonenkonformität der Mettmenegg genau prüfen lassen.

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